Nach Informationen des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz) wird der Baumarktbetreiber Obi ab Juli 2008 in seinen Werbebeilagen für alle Gartenholzartikel die konkrete Holzart mit angeben.. Der GD Holz hatte Obi in einem Schriftwechsel darauf hingewiesen, dass der Baumarktbetreiber in seiner Werbung bei kesseldruckimprägnierten Gartenholzartikeln teilweise darauf verzichtet hatte zu kennzeichnen, ob es sich um Fichten- oder Kiefernholz handelte. Die Unterscheidung, so GD Holz, sei wichtig, da die Angabe der Holzart u. a. ein preisbestimmendes Merkmal sei, das Auskunft über die Dauerhaftigkeit des Produkt gebe.