Praktiker verklagt Gardena

13.03.2009
Das Landgericht Saarbrücken soll klären, ob der Gartenanbieter verpflichtet ist, den Baumarktbetreiber zu beliefern

Praktiker hat Klage gegen Gardena eingereicht, um eine Belieferungspflicht einzufordern. Das Landgericht Saarbrücken soll in einem Hauptverfahren klären, ob der Gartenanbieter zur Belieferung des Baumarktbetreibers verpflichtet ist, wie Gardena mitteilt. Aus Sicht von Praktiker geht es dabei in erster Linie um den Bereich Bewässerungstechnik, weil Gardena hier eine marktbeherrschende Stellung habe, sagte ein Sprecher von Praktiker.
Gardena hatte vor einem Jahr, zum 29. Februar 2008, die Geschäftsbeziehungen zu Praktiker gekündigt. Dagegen hatte Praktiker eine einstweilige Verfügung auf Weiterbelieferung erwirkt. Auf den Widerspruch von Gardena hin wurde diese Verfügung wieder aufgehoben. Bis zur rechtskräftigen Klärung des nun begonnenen Verfahrens haben sich beide Seiten auf einen Vergleich geeinigt. Bis dahin wird Gardena das DIY-Handelsunternehmen nur noch mit einem Teil des Sortiments beliefern. Eine Klärung in erster Instanz wird nicht mehr in diesem Jahr erwartet.
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