Das neue Batteriegesetz, das am 1. Dezember in Kraft tritt, bringt für die Unternehmen zahlreiche Neuerungen mit sich. Kenntnislücken können teuer werden, warnt Dekra: Wer gegen das neue Gesetz verstaße, dem drohen Bußgelder bis zu 50.000 €. Das neue Gesetz regelt die abfallwirtschaftliche Verantwortung - Inverkehrbringen, Rücknahme und Entsorgung - für Stromspeicher, das heißt Batterien und Akkumulatoren. Eine der wichtigsten Neuerungen sind weitreichende Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten. So müssen sich alle, die Stromspeicher erstmals in Verkehr bringen, registrieren und die Menge anzeigen. Betroffen sind Hersteller und Importeure von Stromspeichern sowie alle Unternehmen, die Produkte aus dem Ausland beziehen, in denen Batterien oder Akkus enthalten sind.