Übermorgen, 1. Oktober 2009, tritt eine weitere Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Ziel ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um rund 30 Prozent zu senken. So sinkt bei Neubauten die Obergrenze des jährlichen Jahres-Primärenergiebedarfs um durchschnittlich 30 Prozent. Die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um 15 Prozent erhöht. Auch bei der Altbau-Modernisierung mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden die Anforderungen um durchschnittlich 30 Prozent (zum Beispiel Erneuerung der Fassade, der Fenster oder des Daches) nach oben gesetzt. Aber auch diejenigen Eigentümer von älteren Gebäuden, die keine Modernisierung planen, sind unter Umständen verpflichtet, ihre Gebäude energetisch aufzubessern. Beispielsweise muss bis Ende 2011 die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten, wenn hier noch keine vorhanden ist. Dies gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser nur, wenn seit dem 1. Februar 2002 der Eigentümer gewechselt hat.