BGH: "Irreführend"

17.06.2008
Praktiker darf seinen Werbespruch nicht weiter benutzen. Das Unternehmen akzeptiert das Urteil

Praktiker muss seinen seit dem Jahr 2003 benutzten Werbeslogan "20 Prozent auf alles - außer Tiernahrung" ändern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beschwerde der Kirkeler gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken zurückgewiesen. Diese Instanz hatte 2006 in einem Urteil den Werbespruch als "irreführend" bezeichnet, da der Rabatt nicht nur nicht bei Tiernahrungsprodukten, sondern auch bei Waren aus dem Tchibo-Sortiment nicht gewährt wurde. Kunden könnten damit getäuscht werden. Derzeit prüft die Rechtsabteilung des Unternehmens, wie der Spruch geändert oder ob er gar ganz abgeschafft werden muss. Nach Aussagen eines Konzernsprechers akzeptiert Praktiker die neue Rechtslage. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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