Standpunkt vertreten

09.07.2007
Im Vorfeld der Novellierung der Düngemittelverordnung hat der Industrieverband Garten ein Gespräch im Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium geführt

Der Industrieverband Garten hat in einem Gespräch zur Novellierung der Düngemittelverordnung beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Standpunkt der rund 60 Mitglieder aus diesem Marktsegment vertreten. Wertgebende, typbestimmende Inhaltsstoffe von Produkten – in erster Linie sind dies Nährstoffe und Spurennährstoffe – sollten nur deklarationspflichtig sein, wenn sie den Produkten gezielt gemäß ihrem Verwendungszweck zugeführt werden, so die Auffassung des IVG. Dabei sollten praktikable Toleranzen vorgegeben werden, die auch produktionstechnisch eingehalten werden können. Weiter meint der Verband, dass Nebenbestandteile nur kennzeichnungspflichtig sein sollen, wenn die damit verbundenen Frachten bei der Anwendung der Produkte auch nachweisbare Wirkungen bei der Düngung oder Bodenverbesserung erzielen oder den Bodenschutz beeinträchtigen. Außerdem engagiert sich der IVG für die uneingeschränkte Vertriebsfähigkeit der, wie es heißt, „bewährten Produkte“; hierzu zählt er auch umhüllte Düngemittel, Düngemittel mit tierischen Rohstoffen und Rindenprodukte.
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