Praktiker blecht

18.10.2007
Die Meinungsverschiedenheiten über Werbekampagnen aus dem Frühjahr 2007 wurden beigelegt; Praktiker zahlt 250.000 €

Mit einem außergerichtlich erzielten Vergleich ist ein beim Landgericht Köln anhängiges Verfahren wegen Meinungsverschiedenheiten über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Werbekampagnen der Firma Praktiker aus dem Frühjahr 2007 beendet worden. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, insgesamt 250.000 € an von Obi vorgeschlagene Organisationen zu zahlen. Von dem außergerichtlichen Vergleich profitieren der Hospizverein sowie das Kinderheim der evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land in Wermelskirchen jeweils zur Hälfte. Zur Erinnerung: Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war einer von mehreren vergleichenden Fernseh- und Rundfunkspots von Praktiker im April um das Kampagnenthema. Gegen diese vergleichende Werbung wehrte sich Obi juristisch und erwirkte beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Ausstrahlung des Spots. Aus organisatorischen Gründen, so Praktiker, sei es damals nicht gelungen, alle Spots zeitnah zurück zu ziehen, worauf Obi gegen Praktiker ein Bestrafungsverfahren wegen Missachtung der richterlichen Anordnung angestrengt hatte. Angesichts dieses Sachverhalts schlug das Gericht am 7. September vor, dass Praktiker die Angelegenheit im Einvernehmen mit dem Antragsteller durch eine Spende in Höhe von 250.000 € an eine gemeinnützige Einrichtung erledigt. "Die Arbeit beider Organisationen liegt Obi sehr am Herzen. Es war uns wichtig, dass die Summe, die wir erzielt haben, ausschließlich an gemeinnützige Organisationen fließt, die sich am Stammsitz unseres Unternehmens befinden, um unsere Verbundenheit mit der Stadt Wermelskirchen und den Menschen, die hier leben und für uns arbeiten zum Ausdruck zu bringen. Mit dem außergerichtlich gefundenen Vergleich, deren festgelegte Summe mit 250.000 € außergewöhnlich hoch ist, sind wir sehr zufrieden" sagt Obi-CEO Sergio Giroldi. "Wir honorieren und unterstützen...gern das soziale Engagement des Tengelmann Konzerns und seiner Baumarkt-Tochter Obi", erklärte auch ein Konzernsprecher von Praktiker. "Das ist es uns auch Wert, unbeschadet unserer nach wie vor abweichenden Rechtsposition einen Streit zu beenden, der Schnee von gestern ist und keine Seite weiter bringt". Wer Preisführer sei, entscheide sich nicht vor Gerichten, sondern in der Wahrnehmung der Kunden.
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