Obi will Strafe

11.04.2007
Bestrafungsantrag gegen Praktiker wegen Nichterfüllung einer einstweiligen Verfügung gestellt

Der Praktiker-Spot, über den auch auf DIYonline am 10. April berichtet wurde ("Regel 1…, Regel 2…"), hat dem Kirkeler Baumarktbetreiber laut Pressemeldungen einen Bestrafungsantrag von Obi wegen Nichterfüllung der einstweiligen Verfügung seitens des Landgerichts Köln eingebracht. Der Antrag liegt bisher aber Praktiker offenbar noch nicht vor. Der Stopp der bemängelten Spots Anfang letzte Woche habe, so Branchenkreise, „aufgrund der Komplexität der bundesweiten Streuung in Funk und Fernsehen eine gewisse Vollzugszeit gebraucht“, woraus Obi geschlossen hat, dass Praktiker sich nicht an die richterliche Anordnung halte.
Derzeit ist Praktiker mit Rundfunkspots - flankiert von einer halbseitigen Anzeige in der gestrigen Bild-Zeitung - auf dem Markt, in denen direkte Preisvergleiche zwischen Praktiker und Obi angestellt werden. Motto: „Hier der Beweis, wie günstig Praktiker wirklich ist“. Bis vorgestern liefen dazu auch entsprechende TV-Spots mit der Synchronstimme von Bruce Willis, Manfred Lehmann, der inzwischen ja auch selber vor der Kamera in Erscheinung tritt. Ende dieser Woche will Praktiker die am 1. April gestartete Kampagne abschließen. Man werde sich allerdings weiterhin am Wettbewerber messen und reiben, wie auch Praktiker-Vorstandschef Wolfgang Werner auf der Jahrespressekonferenz vergangene Woche in Frankfurt betonte.
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