509.740 Eidesstattliche Versicherungen (EV) und 287.814 Haftanordnungen zur Vollstreckungen der EV - das ist die Bilanz der gerichtlichen Maßnahmen zur Eintreibung offener Forderungen gegen Privatpersonen im ersten Halbjahr 2006 in Deutschland, so eine Pressemitteilung der Bürgel Wirtschaftsinformation GmbH & Co. KG, Hamburg. Insgesamt ergab sich damit im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 3,5 Prozent auf 797.554; dabei im Westen um 2,0 Prozent auf 656.679 und im Osten sogar um 9,6 Prozent auf 140.875. Insbesondere die Zahl der Eidesstattlichen Versicherungen (früher "Offenbarungseid") sank in den ersten sechs Monaten dieses Jahres gegenüber dem Vergleichszeitraum 2005 um 5,2 Prozent auf 509.740. Bei den Haftanordnungen ergab sich bundesweit nur ein minimaler Rückgang um minus 0,3 Prozent. Die Entwicklung der gerichtlichen Zwangsmaßnahmen hängt einerseits zusammen mit dem rückläufigen Konsumverhalten, andererseits mit der Kreditzurückhaltung in den vergangenen Jahren. Denn: Hinter jeder der Zwangsmaßnahmen steht ein Konsument, ein Selbstständiger oder auch der Inhaber eines Kleingewerbes, der die Flut der Rechnungen und damit die Finanzen nicht mehr im Griff hat. Das Entstehen der Forderungen und damit der Schulden liegt zum Zeitpunkt des Erlasses der Vollstreckungsmaßnahme meist schon ein bis zwei Jahre zurück.