Dienstleistungsmarken für den Einzelhandel

11.07.2005

Praktiker gewinnt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Patentamt

Die Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte AG darf die Marke Praktiker als nationale Marke für die Dienstleistung Einzelhandel mit Bau-, Heimwerker- und Gartenartikeln und anderen Verbrauchsgütern für den Do-it-yourself-Bereich anmelden. Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg einer Entscheidung des deutschen Patentamtes widersprochen. Fortan können Einzelhändler parallel zu den für die vertriebenen Waren eingetragenen Marken einen zusätzlichen Schutz für jene Dienstleistungen erlangen, die sie im Einzelhandel erbringen. Dem Urteil aus Luxemburg zufolge brauchen die zu schützenden Dienstleistungen nicht konkret bezeichnet zu werden. Nähere Angaben in Bezug auf die Waren oder Arten von Waren, auf die sich der erbrachte Service erstreckt, genügen.
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